Das Konzept “Bring-System”

Abgabe von Abfällen an Wertstoffhöfen, Wertstoffinseln, Grüngutsammelstellen und in der Kompostieranlage
Vor der Sammlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, also dem Gang zum Wertstoffhof, sollten Sie stets prüfen, ob Produkte nicht weiter verwendet werden können. Der AWISTA unterstützt daher im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Initiativen.
Sollten Sie gebrauchsfähige Gegenstände einer Weiterverwendung zuführen wollen, so nehmen Sie doch z.B. Kontakt mit den Asylhelferkreisen auf und erfragen, ob dort aktuell ein entsprechender Bedarf besteht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bring-System heißt: Für die Abgabe von Grüngut, Altglas, Textilien, Altmetall, Elektroschrott und vielen weiteren Abfallarten betreibt der AWISTA 17 Wertstoffhöfe, 2 Grüngutsammelstellen und über 120 Wertstoffinseln sowie eine eigene Kompostieranlage in Hadorf.
Häufige Wertstoffe wie Glas (und zum Teil Textilien, Schuhe und Batterien) können zu den über 120 Wertstoffinseln gebracht werden. Übersicht Wertstoffinseln.

An den Wertstoffhöfen können Sie eine Vielzahl von Abfallarten abgeben. Diese werden dort sortiert und umweltgerecht wiederverwertet. Die Abfälle und deren Höchstmenge, die Sie an den jeweiligen Wertstoffhöfen entsorgen können, entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
1. Die für die Wertstoffhöfe geltenden Mengenbegrenzungen gelten pro Anlieferer und Öffnungstag sowie Grundstück. Diese sollen u. a. sicherstellen, dass so viele Kunden wie möglich etwas auf den Wertstoffhöfen entsorgen können.

2. Eine Teilabladung, z. B. 1 m³ Grüngut bei einer 3 m³ Anlieferung, ist nicht möglich. Dies würde die Mengenbegrenzungen obsolet

3. Anliefern dürfen nur Privatpersonen und grundsätzlich auch Gewerbebetriebe aus dem Landkreis Starnberg, welche an die kommunale Abfallwirtschaft angeschlossen sind.

4. Wenn das Fahrzeug, mit dem Sie anliefern, kein Starnberger Kennzeichen hat, dann können Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis mittels Ihres Personalausweises am Wertstoffhof nachweisen.

Sollte im Ausweis keine Adresse aus dem Landkreis stehen, da Sie z. B. erst kürzlich zugezogen sind oder es sich um einen Zweitwohnsitz handelt, dann können Sie eine Anliefergenehmigung beantragen. Diese gilt maximal ein Jahr und kann unter der Nummer 08151 / 2726-24 / oder -0 beantragt werden.

Wenn Sie etwas für jemanden aus dem Landkreis entsorgen, dann ist das Formular „Anlieferung / Private Dienstleistung“ von Ihnen und dem Abfallerzeuger ausgefüllt am Wertstoffhof abzugeben. Die wichtigsten Unterlagen:

Anlieferung / Private Dienstleistungen

Anlieferung Wertstoffhof

Benutzungsordnung