Pressemitteilung
AWISTA Verwaltungsrat beschließt Erhöhung der Abfallgebühren für 2020
Starnberg, 6. Dezember 2019. Die Abfallgebühren im Landkreis Starnberg erhöhen sich im kommenden Jahr erstmals wieder nach über 16 Jahren. Das beschloss der Verwaltungsrat in seiner turnusmäßigen Sitzung am Mittwoch, 4. Dezember 2019. Diese Nachricht betrifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Die neuen Gebührenbescheide werden im Januar 2020 an alle Grundstückseigentümer versendet.
Auf der Grundlage des vorgelegten Wirtschaftsplanes 2020 mit entsprechendem Finanzplan 2020 bis 2024 und der Gebührenkalkulation 2020 / 2021 mit Nachkalkulation 2016 bis 2018 ist eine Erhöhung der Restabfallgebühren um rund 6% notwendig.
Im Vordergrund für die Erhöhung standen wesentliche Faktoren. Eine Reihe von Dienstleistungsverträgen für die Abfallentsorgung ist in den letzten beiden Jahren massiv gestiegen. Als Beispiel Bioabfall um +51%, Glas-, Stein und Mineralwolle (KMF) um 36% sowie die Entsorgung von Asbest auf über 46%. Darüber hinaus laufen weitere Verträge für verschiedene Abfallfraktionen im Bringsystem in den nächsten zwei Jahren aus. Hier rechnet der AWISTA-Vorstand Peter Wiedemann mit entsprechenden Kostensteigerungen. Aber auch die Verwertungserlöse für verschiedene Wertstoffe wie Papier / Pappe / Kartonagen und Alttextilien stehen unter enormen Preisdruck und werden tendenziell weiter sinken.
Hinzu kommen inflationsbedingte Sachaufwendungen und Baukosten, welche in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Ähnliches gilt für die Gehaltssteigerungen, die im Zuge der Tariferhöhungen und der Großraum-München-Zulage beim Kommunalunternehmen zu Buche schlagen (+ 10,4 % von 2016 – 2019)
Im Vergleich der letzten 20 Jahre ist die Abfallgebühr im Landkreis Starnberg insgesamt um 14,30 %gestiegen. 1999 lagen die Abfallgebühren bei 127,00 Euro und ab 2020 bei 148,20 Euro. Als „bezahlbar“ nannte Verwaltungsratsvorsitzender und Landrat Karl Roth die Gebührenerhöhung und die Einführung der Eventgebühr..
Gebührenerhöhung bei den Restabfallbehältern zum 1. Januar 2020
Die Gebühren wurden über alle Behältergrößen berechnet und berücksichtigen die wesentlichen Veranlagungsszenarien. Die Erhöhung wurde so gerundet, dass sich glatte Beträge zu den jeweiligen Fälligkeiten ergeben. Die Summe setzt sich aus Grund- und Leistungsgebühr zusammen.
Für einen Vier-Personenhaushalt mit einem 60-Liter-Restmüllbehälter erhöhen sich die Gebühren pro Monat und pro Einwohner rechnerisch 0,17 Euro. (bei 15 l Restabfallvolumen pro Einwohner).
Gebührenerhöhung bei Übervolumen Bioabfall zum 1. Januar 2020
Wie bereits erwähnt, sind auch die Verwertungspreise für den Bioabfall um gut 50% gestiegen. Daher ist es unumgänglich auch diese Gebühren entsprechend anzupassen.
Der Grund ist äußerst einfach. Kunden sind verunsichert, was in die Biotonne gehört. Der Bioabfall, welcher im Holsystem gesammelt wird, kommt in eine Vergärungsanlage und wird in Energie umgewandelt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass in die Biobehälter auch nur Bioabfall landet. AWISTAVorstand
Peter Wiedemann erwähnt „es ist eine Biotonne und keine Laub- und keine Grünguttonne! Sträucher, Zweige und Rasenschnitt gehören in die Grüngutcontainer an den Wertstoffhöfen oder zur Kompostieranlage nach Hadorf gebracht.“ Folgende Gebühren gelten ab 2020:
Neu: Einführung einer Eventgebühr für Veranstaltungen
Im Zuge der Änderung und Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung wird für öffentlich genehmigte Veranstaltungen im Landkreis Starnberg eine Gebührenpflicht eingeführt.
Mit der neuen Eventgebühr wird Klarheit und Transparenz bei den Veranstaltern geschaffen. Wer seine Kosten minimieren möchte, kann durch gezielte Maßnahmen (Pfandsystem, Mehrwegbecher, etc.) einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Mülltrennung leisten. Vielerorts funktioniert das heute bereits vorbildlich. Gerne stehen die Kollegen*innen aus der Abfallberatung den ehrenamtlichen Vereinen, Institutionen und den kommerziellen Veranstaltern mit Rat und Tat zur Seite.
Die Grundgebühr für Events enthält im Wesentlichen die Bring- und Abholkosten, die Reinigungskosten der Behälter (Restmüll inkl. Papier), Kosten für den Gebührenbescheid sowie einen Verwaltungszuschlag. Folgende Eventgebühr wurde beschlossen und wird zum 01.01.2020 umgesetzt.
Anfahrts- und Behältermanagement-Pauschale bis zu 10 Stück 2-Radbehälter (Größen 120 l und 240 l) 29,00 EUR
Anfahrts- und Behältermanagement-Pauschale bis zu 5 Stück 4-Radbehälter (Größen 660 l und 1.100 l) 39,00 EUR
Die Leistungsgebühr für Veranstaltungen setzt sich aus Express-Leerungskosten, die Umladekosten sowie die Kosten für die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle zusammen.
Bei größeren Abfallmengen können zudem Container unterschiedlicher Größe bestellt werden. Da das AWISTA Starnberg KU nicht über eigene, zu vermietende Container verfügt, werden die Preise für diese individuell kalkuliert und dem jeweiligen Veranstalter angeboten.
Die neue Eventgebühr wird im Zuge der Veranstaltungsanzeige in den Gemeinden und der Stadt durch die Mitarbeiter der Rathäuser an die entsprechenden Veranstalter korrespondiert.