Reparieren statt Wegwerfen

Eines der wichtigsten Ziele der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung. Da die Reparatur eines defekten Elektrogerätes in Bezug auf die Umweltauswirkungen der reinen Entsorgung vorzuziehen ist, führt das AWISTA Starnberg KU zum 01. Januar 2022 einen Reparaturbonus für alle Bürgerinnen und -bürger des Landkreises ein. Ziel ist es, durch die Förderung einer fachmännischen Reparatur das Abfallaufkommen in diesem Bereich zu reduzieren, ein Umdenken herbeizuführen, das Konsumverhalten zu beeinflussen und so die Umwelt zu schonen.

[Regie, Kamera und Schnitt: Ralf Luethy / Produktion: FIELD OF VIEW . MEDIA]

Was wird gefördert?

Das AWISTA Starnberg KU fördert die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten (Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeuge, Handys etc.). NICHT gefördert werden Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen etc..
 

Wie hoch ist der Bonus?

Der Bonus beträgt 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person und Jahr.
Für den Reparaturbonus wird pro Jahr ein Fördertopf von 5.000 angesetzt. Falls der jährliche Fördertopf schon kurzer Zeit ausgeschöpft sein sollte, behält sich das AWISTA Starnberg KU vor, noch einmal ein Budget zur Verfügung zu stellen. Denn jedes reparierte Elektrogerät, welches weiterverwendet werden kann, tut seinen Dienst für Mensch und Umwelt und ist die beste Alternative zum Wegwerfen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus.

Wer kann einen Bonus beantragen?

Der erste/ständige Wohnsitz des/der Antragstellers/in muss im Landkreis Starnberg liegen und ist nachzuweisen (Fotokopie des Personalausweises oder Wohnungsbescheinigung der Gemeinde).

Wie kann der Bonus beantragt werden?

Der Zuschuss kann über das Antragsformular direkt beim AWISTA Starnberg KU beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus, übermitteln ihn mit der Rechnung (Original oder Kopie) der Reparaturleistung und der Ausweiskopie an die vorgedruckte Adresse. Pro Antrag kann der Zuschuss jeweils nur für eine Person beantragt werden.

Wichtig zu wissen: Der Antrag kann für Rechnungen aus dem laufendem Kalenderjahr bzw. bis Ende Januar des folgenden Jahres rückwirkend gestellt werden.
Pro Reparatur und Antrag kann der Bonus jeweils nur für eine Person gewährt werden

Wie wird der Bonus ausbezahlt?

Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Reparaturwerkstätten und andere Dienstleister

Die Internetseite www.reparatur-initiativen.de ist ein Portal in welchen sich gemeinnützige Reparaturbetriebe oder –initiativen eintragen lassen können. Über die Postleitzahlsuche können Sie sich für ihre Region Reparaturbetrieb anzeigen lassen.