Reparieren statt Wegwerfen

Eins der wichtigsten Ziele der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung. Da die Reparatur eines defekten Elektrogerätes in Bezug auf die Umweltauswirkungen der reinen Entsorgung vorzuziehen ist, führt das AWISTA Starnberg KU zum 01. Januar 2022 einen Reparaturbonus für alle Bürger*innen des Landkreises ein. Ziel ist es, durch die Förderung einer fachmännischen Reparatur das Abfallaufkommen in diesem Bereich zu reduzieren, ein Umdenken herbeizuführen, das Konsumverhalten zu beeinflussen und so die Umwelt zu schonen.

Was wird bezuschusst?

Das AWISTA Starnberg KU fördert die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten (Werkzeug, Küchengeräte, Haushaltsgeräte, Spielzeug, etc.). Nicht gefördert werden Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates oder Wartungen, etc. Es werden Reparaturleistungen bezuschusst, welche ab dem 01. Januar 2022 durchgeführt worden sind. Frühere Reparaturen werden nicht berücksichtigt. Für den Reparaturbonus wird pro Jahr ein Fördertopf von 5.000 € angesetzt. Ist der Topf ausgeschöpft, werden keine Reparaturen mehr gefördert. Es besteht insofern kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus. Das AWISTA Starnberg KU behält sich aber vor, falls der Fördertopf innerhalb kürzester Zeit nach dem Start ausgeschöpft ist, nochmal ein Budget zur Verfügung zu stellen. Denn jedes reparierte Elektrogerät, welches weiterverwendet werden kann, tut seinen Dienst für Mensch und Umwelt und ist die beste Alternative zum Wegwerfen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person und Jahr.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Der erste/ständige Wohnsitz des/der Antragstellers/in muss im Landkreis Starnberg liegen und ist nachzuweisen (Fotokopie des Personalausweises oder Wohnungsbescheinigung der Gemeinde).

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Zuschuss kann über das Antragsformular direkt beim AWISTA Starnberg KU beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus, übermitteln ihn mit der Rechnung (Original oder Kopie) der Reparaturleistung und der Ausweiskopie an die vorgedruckte Adresse. Pro Antrag kann der Zuschuss jeweils nur für eine Person beantragt werden.

Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?

Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Reparaturwerkstätten und andere Dienstleister

Die Internetseite www.reparatur-initiativen.de ist ein Portal in welchen sich gemeinnützige Reparaturbetriebe oder –initiativen eintragen lassen können. Über die Postleitzahlsuche können Sie sich für ihre Region Reparaturbetrieb anzeigen lassen.