Die Organisation
Ab dem 01.01.2019 wird aus dem bisherigen Zweckverband für Abfallwirtschaft in den Gemeinden des Landkreises Starnberg/ Abfallwirtschaftsverband Starnberg ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg. Die offizielle Unternehmensbezeichnung lautet: Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg – Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Starnberg – . Die Kurzbezeichnung ist AWISTA-Starnberg.
Der Abfallwirtschaftsverband Starnberg – AWISTA – wurde zunächst als Zweckverband gegründet und kommunalrechtlich als Eigenbetrieb des öffentlichen Rechts geführt.
Der AWISTA existierte in dieser Form von 1994 bis Ende 2018. Das AWISTA Starnberg KU finanziert sich aus Gebühreneinnahmen derer, die die Abfallentsorgungseinrichtungen im Landkreis Starnberg in Anspruch nehmen, sowie aus Erlösen über die Verwertung von Abfällen. Die Mitglieder des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg waren bis zum 31.12.2018 die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg und der Landkreis Starnberg. Die Verbandsatzung des AWISTA bzw. ab 01.01.2019 die Unternehmenssatzung des AWISTA Starnberg KU finden Sie unter dem Punkt Rechtsgrundlagen. Das AWISTA Starnberg KU ist ein vom TÜV zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
AWISTA-Starnberg // Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft im Landkreis Starnberg (Anstalt d. öffentl. Rechts d. Lkr.Starnberg) // Moosstraße 5 // 82319 Starnberg Telefon 08151/27 26 – 0 // Fax 08151/27 26 – 3730 // info@awista-starnberg.de // www.awista-starnberg.de