Mehrwegzuschuss für Groß und Klein

Mehrweg ist besser als Einweg

Eines der wichtigsten Ziele der Abfallwirtschaft ist die Abfallvermeidung. Daher sind waschbare Mehrwegartikel eine ökologische Alternative zu Wegwerfartikeln. Zum Beispiel werden in der gesamten Wickelphase des Kindes rd. 5.000 Wegwerfwindeln notwendig, das entspricht ca. einer Tonne Müll. Diese Menge kann durch den Einsatz von Mehrwegwickelsystemen eingespart werden. Daher fördert AWISTA Starnberg  KU den Kauf einer Grundausstattung Mehrwegwindeln mit allem, was dazugehört. Diese Förderung gilt auch für Inkontinenzartikel für Erwachsene und den Kauf von gebrauchten Artikeln, sofern dies zweifelsfrei anhand von entsprechenden Belegen nachgewiesen werden kann.

Außerdem wird die Beschaffung von nachhaltigen Menstruationsartikeln wie Periodentassen, Stoffbinden und Periodenunterwäsche unterstützt.

Was wird bezuschusst?

AWISTA Starnberg KU fördert die Benutzung von Mehrwegwickelsystemen (Stoffwindeln, Windeleinlagen, Windelhosen) sowie die Inanspruchnahme eines Windelwaschdienstes für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Außerdem wird die Beschaffung von Inkontinenzartikeln für Erwachsene sowie von nachhaltigen Menstruationsartikeln gefördert.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt 20 % der Anschaffungskosten bzw. des Windelservices, maximal jedoch 50,00 € je antragsberechtigter Person.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Der erste/ständige Wohnsitz des/der Antragstellers/in bzw. Kindes muss im Landkreis Starnberg liegen und ist nachzuweisen (Fotokopie des Personalausweises oder Wohnungsbescheinigung der Gemeinde)
Ihr Kind ist nicht älter als drei Jahre (Geburtsurkunde)
Inkontinente Personen mit ärztlicher Bescheinigung

Für die Bezuschussung von nachhaltigen Menstruationsartikeln reicht die Kopie des Personalausweises

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Zuschuss kann über das Antragsformular direkt beim AWISTA Starnberg KU beantragt werden. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus, übermitteln ihn mit der/den Originalrechnung(en) des/der gekauften Artikel(s) und der Kopie Ihres Ausweises an die vorgedruckte Adresse. Bei Beantragung des Windelzuschusses sollte zusätzlich die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes beiliegen und, sofern Sie dies nutzen, die Kopie des Vertrages mit einem Windelservice.
Wichtig zu wissen: Der Antrag kann für Verträge und Rechnungen aus dem laufendem Kalenderjahr bzw. bis Ende Januar des folgenden Jahres rückwirkend gestellt werden.
Pro Antrag kann der Zuschuss jeweils nur für ein/e Kind/Person beantragt werden. Bei Mehrlingskindern ist dies im Antrag entsprechend zu vermerken, hier wird die Förderung pro Kind gewährt.

Wie wird der Zuschuss ausbezahlt?

Der Zuschuss wird auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Bezugsadressen für Mehrweg-Windeln

Umfassende und neutrale Infos und Tipps rund um das Thema Stoffwindel erhalten Sie unter www.deine-stoffwindel.com, www.naturwindeln.de und www.ecofreundin.de. Dort gibt es darüber hinaus auch einen umfangreichen Überblick über Hersteller und Bezugsadressen von Mehrwegwindeln.

Mehrweg-Wickelsysteme erhalten Sie meist auch in Baby-Fachgeschäften in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten.