Grüngut entsorgen leicht gemacht

Grüner und bequemer – unser neues Grüngut-Holsystem

Laub und Nadeln der Bäume, Schnitt von Hecken und Sträuchern – Gartenabfälle machen im Frühjahr und Herbst viel Arbeit. Mit unserem Grüngut-Holsystem werden Grüngutabfälle einfach bei Ihnen zuhause abgeholt. Das verringert nicht nur den Fahrbetrieb zu den Wertstoffhöfen, sondern reduziert auch die Verkehrsbelastung auf den Straßen im Landkreis.

Was darf rein in den Grüngut-BigBag?

  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Laub
  • Gehölzschnitt, auch gehäckselt oder kleingeschnittene Wurzeln und Zweige
  • Kleinere Mengen Rasenschnitt

Wo bekomme ich die Grüngut-BigBags?

Sie erhalten die Grüngut-BigBags in der AWISTA Geschäftsstelle (Moosstraße 5 in Starnberg), in der Kompostieranlage Hadorf (Uneringer Straße 3) sowie auf folgenden Wertstoffhöfen

  • Andechs / Rothenfeld
    Abt-Gregor-Danner-Straße 14
  • Feldafing
    Eugen-Friedl-Straße 1
  • Gauting
    Planegger Straße 68
  • Gilching
    Rudolf-Diesel-Straße 3
  • Herrsching
    Gewerbestraße 1
  • Inning
    Herrschinger Straße 41
  • Krailling
    Fleckhamerstraße 3 A
  • Pentenried
    Kraillinger Straße 100
  • Pöcking
    Weilheimer Straße 35
  • Seefeld
    Ulrich-Haid-Straße 4
  • Starnberg
    Petersbrunner Straße 3 B
  • Starnberg – Grüngutsammelstelle
    Hanfelder Straße 100 (beim Betriebshof)
  • Tutzing
    Kirchenstraße 15
  • Wörthsee
    Inninger Straße 23

Was kostet die Abholung?

Die Abholung kostet eine Gebühr in Höhe von 29,00 €. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit Girocard (EC-Karte).

Was muss ich bei der Befüllung beachten?

Bei einer Fehlbefüllung werden ggf. zusätzliche Entsorgungskosten fällig. Den befüllten BigBag nicht zu lange stehen lassen, da umweltschädliche
Gase entstehen können (durch biologische Zersetzung organischer Stoffe).

Was ist beim Abtransport zu beachten?

Für den Abtransport der Grüngut-BigBags setzen wir Spezialfahrzeuge ein. Beachten Sie deshalb bitte bei der Befüllung und Bereitstellung:

  • Der Abholort muss frei anfahrbar sein, ggf. sind vom Abfallerzeuger Sondergenehmigungen einzuholen (bspw. für gewichtsbegrenzte Zufahrten oder Abstellerlaubnis auf öffentlichem Grund)
  • Durchfahrtshöhe mind. 4 m, Durchfahrtsbreite mind. 3 m
  • Abstellort des BigBags darf nicht weiter als 6 m vom Fahrbahnrand entfernt sein (gemessen von der Mitte des BigBags aus)
  • Vor Ort muss eine Arbeitshöhe von mind. 5 m gewährleistet sein

Mehrere zur Abholung bereitgestellte BigBags bitte zusammenstellen, damit klar ersichtlich ist, welche BigBags abgeholt werden sollen.

WICHTIG: Sollte der Abholort nicht anfahrbar sein, erfolgt ggf. eine Nachberechnung.