Grüngut entsorgen leicht gemacht
Grüner und bequemer – unser neues Grüngut-Holsystem
Laub und Nadeln der Bäume, Schnitt von Hecken und Sträuchern – Gartenabfälle machen im Frühjahr und Herbst viel Arbeit. Mit unserem Grüngut-Holsystem werden Grüngutabfälle einfach bei Ihnen zuhause abgeholt. Das verringert nicht nur den Fahrbetrieb zu den Wertstoffhöfen, sondern reduziert auch die Verkehrsbelastung auf den Straßen im Landkreis.
Was darf rein in den Grüngut-BigBag?
- Hecken- und Strauchschnitt
- Laub
- Gehölzschnitt, auch gehäckselt oder kleingeschnittene Wurzeln und Zweige
- Kleinere Mengen Rasenschnitt
Wo bekomme ich die Grüngut-BigBags?
Sie erhalten die Grüngut-BigBags in der AWISTA Geschäftsstelle (Moosstraße 5 in Starnberg), in der Kompostieranlage Hadorf (Uneringer Straße 3) sowie auf folgenden Wertstoffhöfen
- Andechs / Rothenfeld
Abt-Gregor-Danner-Straße 14 - Feldafing
Eugen-Friedl-Straße 1 - Gauting
Planegger Straße 68 - Gilching
Rudolf-Diesel-Straße 3 - Herrsching
Gewerbestraße 1 - Inning
Herrschinger Straße 41 - Krailling
Fleckhamerstraße 3 A
- Pentenried
Kraillinger Straße 100 - Pöcking
Weilheimer Straße 35 - Seefeld
Ulrich-Haid-Straße 4 - Starnberg
Petersbrunner Straße 3 B - Starnberg – Grüngutsammelstelle
Hanfelder Straße 100 (beim Betriebshof) - Tutzing
Kirchenstraße 15 - Wörthsee
Inninger Straße 23
Was kostet die Abholung?
Die Abholung kostet eine Gebühr in Höhe von 29,00 €. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit Girocard (EC-Karte).
Was muss ich bei der Befüllung beachten?
Bei einer Fehlbefüllung werden ggf. zusätzliche Entsorgungskosten fällig. Den befüllten BigBag nicht zu lange stehen lassen, da umweltschädliche
Gase entstehen können (durch biologische Zersetzung organischer Stoffe).
Was ist beim Abtransport zu beachten?
Für den Abtransport der Grüngut-BigBags setzen wir Spezialfahrzeuge ein. Beachten Sie deshalb bitte bei der Befüllung und Bereitstellung:
- Der Abholort muss frei anfahrbar sein, ggf. sind vom Abfallerzeuger Sondergenehmigungen einzuholen (bspw. für gewichtsbegrenzte Zufahrten oder Abstellerlaubnis auf öffentlichem Grund)
- Durchfahrtshöhe mind. 4 m, Durchfahrtsbreite mind. 3 m
- Abstellort des BigBags darf nicht weiter als 6 m vom Fahrbahnrand entfernt sein (gemessen von der Mitte des BigBags aus)
- Vor Ort muss eine Arbeitshöhe von mind. 5 m gewährleistet sein
Mehrere zur Abholung bereitgestellte BigBags bitte zusammenstellen, damit klar ersichtlich ist, welche BigBags abgeholt werden sollen.
WICHTIG: Sollte der Abholort nicht anfahrbar sein, erfolgt ggf. eine Nachberechnung.