Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens AWISTA-Starnberg hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 die neue Abfallgebührensatzung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 beschlossen. Nach fünf Jahren stabiler Gebühren ist ab 2026 eine durchschnittliche Erhöhung um rund 30,4 bis 30,6 Prozent notwendig. Die Anpassung folgt den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes, wonach die Abfallgebühren regelmäßig neu zu kalkulieren und kostendeckend auszugestalten sind.
Veränderte Rahmenbedingungen führen zu Mehrkosten
Mehrere Entwicklungen machen die Anpassung erforderlich. Die allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Jahre führen in vielen Bereichen – etwa Energie, Dienstleistungen, Instandhaltung und Mieten – zu erheblich höheren Betriebskosten. Zusätzlich wirken sich die gesetzlich festgelegten CO₂‑Abgaben deutlich auf die Entsorgungskosten aus und belasten das Kommunalunternehmen in den Jahren 2026 und 2027 voraussichtlich mit rund 1,1 Millionen Euro. Parallel dazu brechen die Erlöse aus dem Verkauf von Wertstoffen wie Alttextilien, Metallen, Kunststoffen und Altholz weiter ein; der Rückgang liegt bei rund 750.000 Euro jährlich. AWISTA-Starnberg hat in den vergangenen fünf Jahren außerdem rund 15 Millionen Euro in Fuhrpark, Anlagen, die Rottehalle Hadorf sowie das neue Wertstoffzentrum Gilching investiert, um das Entsorgungssystem langfristig leistungsfähig und zukunftssicher zu gestalten. Hinzu kommt, dass die Personalkosten seit 2020 infolge tariflicher Anpassungen, neu hinzugekommener Aufgaben und struktureller Veränderungen um etwa 55 Prozent gestiegen sind.
„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich erheblich verändert“, so Vorstand Christoph Wufka. „Die Gebühren müssen kostendeckend bleiben, daher ist eine Anpassung unausweichlich.“
Konkrete Änderungen für Haushalte
Für private Haushalte ergeben sich folgende konkrete Anpassungen der Jahresgebühren: Die Gebühren für die gängigste Behältergröße von 60 Litern steigen von 148,20 Euro auf 193,20 Euro im Jahr. Die 120-Liter-Tonne erhöht sich von 296,40 Euro auf 386,40 Euro, die 240-Liter-Tonne von 592,80 Euro auf 772,80 Euro. Größere Behälter steigen ebenfalls entsprechend, etwa die 660-Liter-Tonne von 1.630,20 Euro auf 2.125,20 Euro oder die 1.100-Liter-Tonne von 2.716,80 Euro auf 3.548,40 Euro. Die Preise für Restmüllsäcke steigen auf 9,00 Euro für 60 Liter und 13,00 Euro für 100 Liter.
Neue Reinigungsgebühr für wilde Ablagerungen
Zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen führt AWISTA-Starnberg ab 2026 eine Reinigungsgebühr von 100 Euro je angefangene 0,5 Kubikmeter ein. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Wertstoffinseln sauberer zu halten und Verursacher stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Landrat Frey: „Gebühren bleiben insgesamt niedrig“
Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender Stefan Frey betonte, dass die Erhöhung in Relation zu setzen sei zu dem, was der AWISTA biete. Ein nach wie vor niedriges Gebührenniveau beim Holservice von zu Hause. „Und ein Topangebot auf unseren Wertstoffhöfen, wo nahezu fast alles kostenlos abgegeben werden kann.“
Die neue Abfallgebührensatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Die vollständige Gebührenordnung steht im Downloadbereich der AWISTA-Website zur Verfügung.
Bei Fragen zur Abfallentsorgung rufen Sie unsere Service-Zentrale unter Telefon 08151 2726-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr an.
Alle aktuellen Informationen und Öffnungszeiten der Anlagen sind auf der Internetseite des Kommunalunternehmens zu finden unter https://www.awista-starnberg.de/entsorgungseinrichtungen/
