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Aufgrund des aktuell wieder einsetzenden großen Andrangs an den Wertstoffhöfen im Landkreis bittet das Kommunalunternehmen die Bevölkerung darum, nur bei unaufschiebbarem, dringendem Entsorgungsbedarf die Wertstoffhöfe anzufahren. Weichen Sie ansonsten bitte auf einen anderen Tag oder auf eine der 17 Anlagen im Landkreis aus.

Das AWISTA-Starnberg stellt auch im angelaufenen Lockdown mit den entsprechenden Hygienemaßnahmen sicher, dass die Höfe geöffnet bleiben.

Die Bürger*innen werden gebeten, sich regelmäßig über die Website https://www.awista-starnberg.de/entsorgungseinrichtungen/ oder in der kostenlosen AWISTA-Abfall-App über die Öffnungszeiten an den Wertstoffhöfen zu informieren. Selbstverständlich kann jede*r Landkreisbürger*in auch den Wertstoffhof in seiner Nachbargemeinde nutzen. Weichen Sie bei Bedarf aus, so das Kommunalunternehmen in seiner Pressemitteilung.

Bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen des Landkreises Starnberg gelten auf unbestimmte Dauer folgende Regelungen:

  • Tragen Sie bitte einen Mund- und Nasenschutz auf dem gesamten Gelände. Dies gilt für alle Beschäftigten wie auch für Kunden und Anlieferer gleichermaßen.
  • Zum Personal und zu den anderen Bürgern und Bürgerinnen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt auch auf den Containertreppen.
  • Es erfolgt keine Unterstützung durch das Personal bei der Entladung der Abfälle und Wertstoffe und bei der Befüllung der Sammelcontainer.
  • Auf den Wertstoffhöfen darf sich zeitgleich nur eine begrenzte Anzahl an Bürger*innen aufhalten. Das Personal regelt die Zufahrt durch die Ampelschaltung an der Einfahrt zum Wertstoffhof. Dadurch kann es zu längeren Warteschlangen vor dem Tor kommen. Bei zu starkem Andrang und der Behinderung des Straßenverkehrs kann es auch temporär zu vorübergehenden Schließungen der Höfe kommen.

Wir bitten unsere Kunden*innen, dies bei Ihren Entsorgungsfahrten zu berücksichtigen.

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