Das AWISTA-Starnberg KU gibt bekannt, dass zum 1. Juli 2020 die jährlichen Abfallgebühren fällig werden, sofern sich Kunden für die jährliche Zahlungsweise entschieden haben.
Diejenigen Kunden, die dem Kommunalunternehmen keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge pünktlich zu überweisen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
WICHTIG: Kunden, die ihre Abfallgebühren halb- oder vierteljährlich entrichten, sind von diesem Zahlungstermin nicht betroffen.
Für Rückfragen bzgl. weiterer Abgabemöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWISTA-Starnberg KU unter der Telefonnummer 08151 2726 0 gerne zur Verfügung.