Die Bayerische Staatsregierung hat gestern in der Kabinettssitzung beschlossen, dass Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte uvm. in gleicher Weise inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen dürfen. Die Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, sind heute, 28. April 2021 in Kraft getreten. Somit ist der uneingeschränkte Substraten-Verkauf für Privat- und Gewerbekunden ab sofort in Hadorf wieder möglich. Das gilt natürlich auch für die Anlieferung von Grüngut- und Gartenabfällen.
Die Öffnungszeiten der Kompostieranlage sind folgende:
April bis OktoberMontag bis Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 UhrSamstag: 07:30 – 13:00 Uhr
Selbstverständlich kann sich die Lage wegen des Inzidenzwertes im Landkreis Starnberg oder politischen Beschlüssen jederzeit ändern. Daher informieren Sie sich bitte rechtzeitig und tagesaktuell am besten über die Website www.awista-starnberg.de oder die AWISTA-Abfall-App.
Bei weiteren Fragen zur Abfallentsorgung sind Ihnen unsere Mitarbeiter*innen der Service-Zentrale unter Telefon 08151 2726-0 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr oder per E-Mail an info@awista-starnberg.de gerne behilflich.