Abfallgebühren sinken weiter – AWISTA seit fünfzehn Jahren ohne Teuerung. Am 20.07.2016 hat der Abfallwirtschaftsverband Starnberg – AWISTA seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 der Verbandsversammlung des AWISTA unter dem Vorsitz des Verbandsvorsitzenden Landrat Karl Roth vorgelegt.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt dem AWISTA demnach einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Bestätigung der Wirtschaftsprüfer dokumentiert und belegt, dass der Jahresabschluss des AWISTA unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Die ausgewiesene Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des AWISTA ist nach wie vor als positiv zu bewerten.
Der AWISTA hat im Geschäftsjahr 2015 zwar einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.567 T Euro ausgewiesen, wobei dieser jedoch einen aus Gebühreneinnahmen entstandenen Überschuss als Zuführung zu den zu bildenden Rückstellungen i. H. v. 1.273 T Euro enthält. Diese vorgenannte Rückstellung ist verpflichtend zu bilden, da der AWISTA sein Geschäftsjahr wirtschaftlicher als geplant gestalten konnte und somit auch weniger Geld ausgegeben hatte, als er in seiner Gebührenkalkulation für 2015 ursprünglich geplant hatte. Der so entstandene Überschuss ist folglich für eine spätere Neukalkulation der Gebühren in Rückstellungen zu sichern und kommt den Kunden des AWISTA auf diesem Wege wieder zu Gute.
Der AWISTA plante für das Jahr 2015  zunächst ein negatives Ergebnis von – 2.184 T Euro ein.
Die Ausgaben blieben jedoch hinter den Ansätzen der Wirtschaftsplanung zurück und verbesserten so gemeinsam mit der positiven Entwicklung der Gebühreneinnahmen, sowie den höheren Erlösen aus der Wertstoffvermarktung das Ergebnis.
Die gebildete Rückstellung trägt erheblich zur weiteren Gebührenstabilität bei und so erwartet der AWISTA, dass die Gebühren auch bei negativen Ergebnissen ab 2016 über 2017 hinaus stabil gehalten werden können. Damit sind die Abfallgebühren im Landkreis Starnberg seit 2001 stabil und konnten in diesem Zeitraum sogar zum dritten Mal, mit Wirkung vom 01.01.2016, gesenkt werden. Die Gebühren für eine 60 Liter Restabfalltonne sanken in dieser Zeit um beinahe 20 % Prozent von 172,80 EUR auf heute 139,80 EUR.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich “Geschäftszahlen” Auch die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsverbandes Starnberg stehen unter der Telefonnummer 08151 2726-0 von Montag bis Freitag von jeweils 7:30 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.