Wir erweitern unser Serviceangebot und stellen Ihnen den Abfallgebührenbescheid ab sofort jährlich zur Verfügung. Bislang gab es diesen Bescheid nur dann, wenn sich die Höhe der Abfallgebühren für den gesamten Landkreis Starnberg verändert hat oder eine (Volumen-) Änderung der Mülltonnen an Ihrer Adresse vorgenommen wurde (Tausch etc.).
Ab diesem Jahr werden wir den Gebührenbescheid jährlich, immer im Januar, an alle Kundinnen und Kunden im Landkreis per Post versenden. Sie müssen nichts weiter tun – der Bescheid landet automatisch in Ihrem Briefkasten.
Um den neuen Service in Zukunft ressourcenschonend, nachhaltig und wirtschaftlich zu gestalten, bieten wir die Bescheide auch digital an. Wenn Sie den Bescheid künftig papierlos erhalten wollen dann registrieren Sie sich am besten in unserem Online-Portal! Hier können Sie Ihre Gebührenbescheide immer zu Jahresbeginn bequem herunterladen und weitere Komfortfunktionen nutzen.
Die entsprechende Anleitung und den Zugang zum Online-Portal finden Sie nachfolgend.
Sollten Sie sich nicht registrieren wollen, erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid weiterhin per Post.